Wer im Bliesgau unterwegs ist, dem fallen an vielen Orten Schilder auf, die auf Naturschutzgebiete verweisen. Aber was ist das eigentlich, ein Naturschutzgebiet? Dafür gibt es ein ganz offizielle und rechtsverbindliche Definition, nachzulesen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Danach handelt es sich bei Naturschutzgebieten um Gebiete, in denen die Natur und Landschaft besonders geschützt sind. Ziel ist es, diese Gebiete in ihrer Ganzheit oder zum Teil zu erhalten und zu entwickeln und Tiere und Pflanzen aus wissenschaftlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit oder Schönheit zu schützen. Eingriffe in Naturschutzgebiete, die diese nachhaltig verändern würden, sind verboten. Allerdings können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, wenn der Schutz dadurch nicht gefährdet ist.
Verboten ist es in der Regel, bauliche Anlagen zu errichten, Straßen, Wege oder Leitungen zu bauen, Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen; außerdem Pflanzen zu entfernen oder in anderer Weise zu schädigen; ebenso ist es unzulässig nicht jagdbare wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten sowie Puppen, Larven, Eier oder Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen; man darf keine Pflanzen und Tiere einbringen, Aufforstungen oder Anpflanzungen vornehmen, Brach- und Grünland umbrechen, Oberflächen- oder Grundwasser einleiten oder ableiten, Vieh weiden lassen, Düngemittel verwenden sowie Klärschlamm oder Gülle einbringen; Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Insektizide, Fungizide oder andere chemische Mittel) sind verboten ebenso Flächen abzubrennen, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, zu lagern, Feuer anzumachen, Wagen und Krafträder zu parken; verboten ist auch das Baden und die Wasserfläche mit Booten aller Art zu befahren; auch ist es unzulässig, das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten sowie Hunde frei laufen zu lassen.
Naturschutzgebiete sind also besondere Orte, in denen wir die ganze Vielfalt von Natur und Landschaft vorsichtig erkunden und bestaunen können. Im Bliesgau finden sich z. B. folgende Naturschutzgebiete:
- Badstube Mimbach
- Baumbusch bei Medelsheim
- Bickenalb
- Birzberg bei Fechingen
- Bliesauen zwischen Blieskastel und Bliesdalheim
- Böckweiler Wald
- Ehemaliges Kalkbergwerk bei Gersheim
- Frohnsbachtal – Geissbachtal bei Niederwürzbach
- Großbirkel-Hungerberg bei Altheim und Brenschelbach
- Kalbenberg-Süd bei Rubenheim
- Lindenfels bei Alschbach
- Muschelkalkhänge bei Bebelsheim und Wittersheim
- Ritterstal bei Oberwürzbach
- Schwalbaue bei Brenschelbach
- Südlicher Bliesgau/Auf der Lohe zwischen Bebelsheim und Gersheim
- Umgebung Gräfinthal
- Wacholderberg bei Medelsheim
- Wusterhang und Beierwies bei Fechingen
- Zwischen Bliesdalheim und Herbitzheim
Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten im Saarland gibt es u.a. auch auf |➚| Wikipedia